


Nach einer ersten Bestandsaufnahme der Haustechnik müssen zunächst Instandsetzungsmaßnahmen beauftragt und bestehende Verträge hinsichtlich Versorgungs-, Versicherungs- und Wartungsleistungen umgeschrieben bzw. neu abgeschlossen werden (u.a. Strom, Wasser, Heizung, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Brandschutzanlage, Einbruchmeldeanlage, Personen- und Warenaufzüge).

Die IFG ermöglicht auf brandschutz-technischer Einzelabklärung erste Zwischennutzungen im Gebäude.

Die städtische Projektgruppe um IFG und Stadtplanungsamt hat die renommierten Unternehmen AIP Vision (Architekturbüro aus Düsseldorf), BBE Handelsberatung und IPH Handelsimmobilien für die Ausarbeitung eines Nachnutzungskonzepts für den ehemaligen Kaufhof gewinnen können. Bis Ende des Jahres will man erste, wirtschaftlich tragfähige Nachnutzungskonzepte vorstellen.


































































































